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Die Richtlinie 2004/39/EG führt einen allgemeinen Regulierungsrahmen für die Finanzmärkte in der Gemeinschaft ein, der u. a. folgende Bereiche regelt: die Tätigkeitsbedingungen für Wertpapierfirmen, wenn es um die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder Nebendienstleistungen oder um die Erbringung von Anlagetätigkeiten geht, die organisatorischen Anforderungen (einschließlich der Aufzeichnungspflichten) für Wertpapierfirmen, die derartige Dienstleistungen und Tätigkeiten auf professioneller Basis erbringen, sowie für die geregelten Märkte; die Meldepflichten bei Geschäften mit Finanzinstrumenten; die Transparenzanforderungen bei Geschäften mit Aktien.
Die Richtlinie 2004/39/EG legt den Rahmen für die Regulierung der Finanzmärkte in der Gemeinschaft u. a. in folgenden Bereichen fest: Bedingungen für die…
Die Durchführungsbestimmungen zu den in der Rahmenregelung festgelegten organisatorischen Anforderungen an Wertpapierfirmen, die auf gewerblicher Basis…
Die organisatorischen Anforderungen und Zulassungsvoraussetzungen für Wertpapierfirmen sollten in Form eines Vorschriftenkatalogs festgelegt werden, der die…
Um eine einheitliche Anwendung der einzelnen Bestimmungen der Richtlinie 2004/39/EG zu gewährleisten, sollten für Wertpapierfirmen harmonisierte…
Mit dieser Richtlinie sollen die derzeitigen Transparenzanforderungen für Wertpapieremittenten und für Anleger, die bedeutende Beteiligungen an Emittenten,…
Mit der Regelung der Richtlinie 2004/39/EG betreffend die Meldepflichten bei Geschäften mit Finanzinstrumenten soll sichergestellt werden, dass die jeweils…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.