Erwägungsgrund 2 32009L0044
Aus dem Auswertungsbericht der Kommission vom 7. April 2006 zur Richtlinie 98/26/EG über die Wirksamkeit von Abrechnungen in Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen geht hervor, dass die Richtlinie im Allgemeinen einwandfrei funktioniert. In dem Bericht wurde darauf hingewiesen, dass sich im Bereich der Zahlungs- und Wertpapierliefer- und -abrechnungssysteme möglicherweise einige wichtige Änderungen vollziehen, und es wurde festgestellt, dass die Richtlinie gewisser Klärungen und Vereinfachungen bedarf.