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Eine Ausnahme von den Vorhandels-Transparenzvorschriften im Sinne von Artikel 29 oder 44 der Richtlinie 2004/39/EG, die von einer zuständigen Behörde gewährt wird, sollte die Wertpapierfirmen nicht in die Lage versetzen, Verpflichtungen in Bezug auf Geschäfte mit liquiden Aktien zu umgehen, die sie auf bilateraler Basis gemäß den Regeln eines geregelten Marktes oder eines MTF abschließen, wenn bei einem Abschluss dieser Geschäfte außerhalb der Regeln des geregelten Marktes oder des MTF auf diese Geschäfte die Anforderungen von Artikel 27 der Richtlinie im Sinne der Veröffentlichung von Kursofferten Anwendung finden würden.
das Geschäft unterliegt anderen Bedingungen als denjenigen, die für den aktuellen Marktpreis der Aktie gelten.
Eine Wertpapierfirma bzw. ein Marktbetreiber, die bzw. der ein MTF oder einen geregelten Markt betreibt, muss für jede Aktie, die zum Handel an einem geregelten…
Bei einer Wertpapierfirma wird davon ausgegangen, dass sie Kunden-Limitaufträge veröffentlicht hat, die nicht unmittelbar ausführbar sind, wenn sie den Auftrag…
über die Einrichtungen eines geregelten Marktes bzw. eines MTF;
Die Regelung der Richtlinie 2004/39/EG betreffend die Transparenzanforderungen bei Geschäften mit Aktien, die zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen…
Die Anforderung, der zufolge bestimmte Kursofferten, Aufträge oder Geschäfte im Sinne der Artikel 27, 28, 29, 30, 44 und 45 der Richtlinie 2004/39/EG und im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.