Erwägungsgrund 27 32006R1287
Der mit dem Beschluss 2001/527/EG der Kommission eingesetzte Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden wurde um technische Stellungnahme gebeten.
Der mit dem Beschluss 2001/527/EG der Kommission eingesetzte Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden wurde um technische Stellungnahme gebeten.