Erwägungsgrund 17 32006R1287
Die Anforderung, der zufolge bestimmte Kursofferten, Aufträge oder Geschäfte im Sinne der Artikel 27, 28, 29, 30, 44 und 45 der Richtlinie 2004/39/EG und im Sinne dieser Verordnung zu veröffentlichen sind, sollte die geregelten Märkte und die MTF nicht davon abhalten, von ihren Mitgliedern bzw. Teilnehmern auch die Veröffentlichung anderer relevanter Informationen zu fordern.