Erwägungsgrund 2 32006R1316
Aufgrund der wissenschaftlichen Gutachten über den Zustand der Bestände in der ausschließlichen Wirtschaftszone Mauretaniens, vor allem der Ergebnisse der vierten und fünften Arbeitsgruppe des mauretanischen Instituts für ozeanografische Forschung und für Fischerei (IMROP) und der gemeinsamen wissenschaftlichen Arbeitsgruppe, sowie angesichts der Schlussfolgerungen, die der Gemischte Ausschuss am 10. September sowie am 15. und 16. Dezember 2004 gezogen hat, haben die beiden Vertragsparteien beschlossen, die derzeit geltenden Fangmöglichkeiten zu ändern.