Erwägungsgrund 3 32006R1316
Über den Inhalt dieser Änderung wurde ein Briefwechsel geführt; diese Änderung beinhaltet eine vorübergehende Verringerung des Fischereiaufwands beim Fischereizweig „Fang von Kopffüßern“ (technischer Anhang Nr. 5), die Festsetzung einer zweiten einmonatigen Schonzeit für den Grundfischfang und die Anhebung der Zahl der Schiffe im Fischereizweig „Angelruten-Thunfischfänger und Oberflächen-Langleinenfischer“ (technischer Anhang Nr. 8) sowie im Fischereizweig „pelagische Fischerei mit Frosttrawlern“ (technischer Anhang Nr. 9).