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Über den Inhalt dieser Änderung wurde ein Briefwechsel geführt; diese Änderung beinhaltet eine vorübergehende Verringerung des Fischereiaufwands beim Fischereizweig „Fang von Kopffüßern“ (technischer Anhang Nr. 5), die Festsetzung einer zweiten einmonatigen Schonzeit für den Grundfischfang und die Anhebung der Zahl der Schiffe im Fischereizweig „Angelruten-Thunfischfänger und Oberflächen-Langleinenfischer“ (technischer Anhang Nr. 8) sowie im Fischereizweig „pelagische Fischerei mit Frosttrawlern“ (technischer Anhang Nr. 9).
Infolge der in dem Briefwechsel festgehaltenen Änderungen werden die neuen Fangmöglichkeiten in den Fischereizweigen „Angelruten-Thunfischfänger und…
Vorübergehende technische Maßnahmen und Kontrollmaßnahmen Vorübergehende technische Maßnahmen und Kontrollmaßnahmen für Gemeinschaftsschiffe sind in Anhang III…
Vorübergehende technische Maßnahmen und Kontrollmaßnahmen Vorübergehende technische Maßnahmen und Kontrollmaßnahmen für Gemeinschaftsschiffe sind in Anhang III…
Die vorübergehenden technischen Maßnahmen und Kontrollmaßnahmen für Gemeinschaftsschiffe sind in Anhang III festgelegt. KAPITEL III FANGMÖGLICHKEITEN UND…
Die vorübergehenden technischen Maßnahmen und Kontrollmaßnahmen für Gemeinschaftsschiffe sind in Anhang III festgelegt. KAPITEL III ZULÄSSIGE FANGMENGEN UND…
Gemäß Artikel 6 Absatz 3 und Artikel 16 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 kann die für die Voranmeldung von Anlandungen und Umladungen in einem Hafen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.