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Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass die Übergangsmaßnahmen in ihren Verwaltungs- und Kontrollsystemen eindeutig identifiziert werden. Dies ist besonders für bestimmte in allen Mitgliedstaaten angebotene Fördermaßnahmen wichtig, um die wirtschaftliche Haushaltsführung zu gewährleisten und eine Doppelfinanzierung aufgrund der Überschneidung der Programmplanungszeiträume in der Zeit vom 1. Januar 2007 bis zu dem in den Entscheidungen zur Genehmigung der Gemeinschaftsförderung festgesetzten Endtermin der Förderfähigkeit der Ausgaben zu vermeiden.
Die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass Übergangsmaßnahmen im Geltungsbereich dieser Verordnung in ihren Verwaltungs- und Kontrollsystemen eindeutig…
Um den Übergang von den bestehenden Förderregelungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 auf die neuen Förderregelungen gemäß der Verordnung (EG) Nr.…
Verschiedene Mitgliedstaaten haben Schwierigkeiten, die in Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1010/2006 der Kommission , vorgeschriebene Frist einzuhalten und…
Die Mitgliedstaaten sollten ihre Programme und die Auswirkungen ihrer Ausgaben auf Kontrolle, Inspektion und Überwachung während des gesamten Zeitraums…
Es sollte eine Übergangszeit festgesetzt werden, damit Mitgliedstaaten und Unternehmen die erforderlichen Vorkehrungen treffen können, um den in der…
Der Übergang auf den neuen Programmplanungszeitraum sollte auch für bestimmte Mehrjahresverpflichtungen im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1268/1999 des Rates…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.