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Die Gemeinschaft hat bereits einen sich weiterentwickelnden Bestand von Rechtsvorschriften angenommen, der zur Erreichung der Ziele des Århus-Übereinkommens beiträgt. Darüber hinaus sollten Vorkehrungen zur Anwendung der Anforderungen des Übereinkommens auf Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft getroffen werden.
Das in Artikel 1 des Übereinkommens von Aarhus dargelegte Ziel dieses Übereinkommens steht mit den Zielen der Umweltpolitik der Gemeinschaft nach Artikel 174…
Die Verordnung (EG) Nr. 1367/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates sieht die Anwendung des Übereinkommens von Århus auf Organe und Einrichtungen der…
Die Gemeinschaft und die meisten ihrer Mitgliedstaaten haben das Übereinkommen von Aarhus 1998 unterzeichnet und sich seither darum bemüht, eine Genehmigung des…
Im Einklang mit dem Århus-Übereinkommen sollte bei der weiteren Entwicklung des Europäischen PRTR sichergestellt werden, dass die Öffentlichkeit einbezogen…
Artikel 9 Absatz 3 des Århus-Übereinkommens enthält Bestimmungen über den Zugang zu gerichtlichen oder anderen Überprüfungsverfahren, um Handlungen und…
Diese Maßnahmen fallen in den Geltungsbereich des Vertrags und daher bedarf es — insbesondere zur Gewährleistung ihrer einheitlichen Anwendung durch die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.