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Die CCAMLR hat eine Reihe von Änderungen der genannten Regelung und einer dazugehörigen Entschließung angenommen, die auf eine bessere Kontrolle der Anlandungen, Einfuhren, Ausfuhren, Wiederausfuhren und Umladungen von Dissostichus spp. und auf eine einheitliche Anwendung der Dokumentationsregelung abzielen.
Auf ihrer 23., 24. und 25. Jahrestagung im November 2004, 2005 und 2006 hat die CCAMLR eine Reihe von Änderungen zu diesen Bestandserhaltungsmaßnahmen…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1035/2001 des Rates vom 22. Mai 2001 zur Einführung einer Fangdokumentationsregelung für Dissostichus spp. wird die…
Die Mitgliedstaaten kontrollieren alle Fischereifahrzeuge, die Dissostichus spp. mitführen und ihre Häfen anlaufen. Kontrolliert wird, ob a) die anzulandenden…
Hat ein Mitgliedstaat Anlass zu der Vermutung, dass es sich bei Anlandungen oder Einfuhren von Dissostichus spp., die den Angaben zufolge in internationalen…
Die Mitgliedstaaten verlangen, dass die Erteilung der für den Fang von Dissostichus spp. erforderlichen Fanglizenzen oder -erlaubnisse an die Auflage gebunden…
Auf ihrer 24. Jahrestagung hat die CCAMLR 2005 Fangbeschränkungen für durch CCAMLR-Vertragsparteien befischte Bestände verabschiedet. Die CCAMLR hat außerdem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.