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Mit der Verordnung (EG) Nr. 1035/2001 des Rates vom 22. Mai 2001 zur Einführung einer Fangdokumentationsregelung für Dissostichus spp. wird die Fangdokumentationsregelung umgesetzt, die die Kommission für die Erhaltung und Bewirtschaftung der lebenden Meeresschätze der Antarktis (nachstehend „CCAMLR“ genannt) auf ihrer achtzehnten Jahrestagung im November 1999 angenommen hat.
Die Konvention zur Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis (CCAMLR) hat auf ihrer XXV. Jahrestagung 2006 einschlägige Fangbeschränkungen für durch…
Die Konvention zur Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis (CCAMLR) hat auf ihrer XXVI. Jahrestagung 2007 einschlägige Fangbeschränkungen für durch…
Die Verordnung (EG) Nr. 601/2004 des Rates setzt bestimmte Bestandserhaltungsmaßnahmen um, die von der Kommission zur Erhaltung der lebenden Meeresschätze der…
Fangdokumentationsregelungen, die als den Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 genügend anerkannt werden: Fangdokumentationsregelung für Dissostichus…
Die Mitgliedstaaten kontrollieren alle Fischereifahrzeuge, die Dissostichus spp. mitführen und ihre Häfen anlaufen. Kontrolliert wird, ob a) die anzulandenden…
Die Mitgliedstaaten fügen den für die Fischerei auf Dissostichus spp. erforderlichen Fanglizenzen und -erlaubnissen die Namen aller Vertragsparteien der CCAMLR…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.