Erwägungsgrund 4 32001R1035
Die Einführung einer Fangdokumentationsregelung für Dissostichus spp. dient dem Zweck, den internationalen Handel mit diesen Arten besser zu kontrollieren und den Ursprung aller in die Hoheitsgebiete der CCAMLR-Vertragsparteien eingeführten oder aus diesen Hoheitsgebieten ausgeführten Dissostichus spp. festzustellen.