Verordnung (EG) Nr. 1416/2006 der Kommission vom 26. September 2006 mit Durchführungsbestimmungen zu Artikel 7 Absatz 2 des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika über den Handel mit Wein hinsichtlich des Schutzes von Ursprungsbezeichnungen aus den Vereinigten Staaten in der Gemeinschaft
Diese Verordnung darf keine in der Gemeinschaft bestehenden Rechte an geistigem Eigentum berühren.
Erwägungsgrund 2 32006R1416
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