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Die Kommission sollte nach zwölf Monaten überprüfen, ob es angebracht ist, die vorläufige Kürzung der monatlichen Zahlungen und Zwischenzahlungen fortzusetzen.
Die Kommission führt bis zum 1. Juni 2012 eine Überprüfung durch, um zu beurteilen, ob der Geltungsbereich der vorliegenden Verordnung zur Vermeidung von…
Die Kommission erlässt eine Entscheidung zur vorläufigen Kürzung um 25 % der in den Artikeln 14 und 26 der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 genannten monatlichen…
Die Kommission kann beschließen, die Zwischenzahlungen ganz oder teilweise auszusetzen, nachdem sie den teilnehmenden Ländern Gelegenheit gegeben hat, innerhalb…
Nach drei Jahren sollte die Kommission prüfen, ob die in dieser Richtlinie vorgesehenen Maßnahmen, insbesondere die Bestimmungen über Mengenbeschränkungen,…
Es ist zweckmäßig, die Geltungsdauer dieses Beschlusses zu begrenzen. Die Kommission wird zu gegebener Zeit prüfen, inwieweit eine Verlängerung der…
Die Kommission sollte in regelmäßigen Zeitabständen das Funktionieren der Vorschriften für die ihr übertragenen Durchführungsbefugnisse bewerten, um es dem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.