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Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 sind Vereinbarungen nach Artikel 81 Absatz 1 EG-Vertrag, die die Voraussetzungen von Artikel 81 Absatz 3 erfüllen, nicht untersagt, und eine vorausgehende Entscheidung ist hierfür nicht erforderlich. Grundsätzlich müssen Unternehmen und Unternehmensvereinbarungen nunmehr selbst ermitteln, ob ihre Vereinbarungen, abgestimmten Verhaltensweisen und Beschlüsse mit Artikel 81 EG-Vertrag zu vereinbaren sind.
Gemäß Artikel 83 EG-Vertrag sollten durch Verordnung oder Richtlinie gemeinsame Vorschriften zur Anwendung von Artikel 81 Absatz 3 EG-Vertrag erlassen werden.…
Vereinbarungen, Beschlüsse und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen im Sinne von Artikel 81 Absatz 1 des Vertrags, die die Voraussetzungen des Artikels 81…
Im Einklang mit Artikel 81 Absatz 3 EG-Vertrag kann die Kommission durch Verordnung Artikel 81 Absatz 1 EG-Vertrag auf bestimmte Gruppen von Vereinbarungen…
Gemäß Artikel 81 Absatz 3 EG-Vertrag und den Vorschriften dieser Verordnung wird hiermit erklärt, dass Artikel 81 Absatz 1 EG-Vertrag auf Vereinbarungen…
Durch eine Verordnung nach Artikel 2 kann für einen in jener Verordnung festgelegten Zeitraum bestimmt werden, dass das Verbot des Artikels 81 Absatz 1…
Die gemäß Absatz 1 dieses Artikels erlassene Verordnung bestimmt die Gruppen von Vereinbarungen, Beschlüssen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, auf…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.