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Die Artikel 16 und 17 der Verordnung (EG) Nr. 1227/2000 der Kommission vom 31. Mai 2000 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1493/1999 des Rates über die gemeinsame Marktorganisation für Wein hinsichtlich des Produktionspotenzials enthalten die Bestimmungen zur Finanzierung der Umstrukturierungs- und Umstellungsregelung.
Daher sind die folgenden Verordnungen der Kommission aufzuheben und durch eine neue Verordnung zu ersetzen: a) (EG) Nr. 1227/2000 vom 31. Mai 2000 mit…
Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für die Durchführung von Titel II Kapitel I der Verordnung (EG) Nr. 1493/1999 des Rates vom 17. Mai 1999 über die…
Abweichend von Artikel 17 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1227/2000 gelten für das Haushaltsjahr 2006 für diejenigen Mitgliedstaaten, für die das…
Einige Mitgliedstaaten, für die das Weinwirtschaftsjahr 2005/06 das zweite Anwendungsjahr der Umstrukturierungs- und Umstellungsregelung darstellte, waren nicht…
Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für die Durchführung von Titel II Kapitel II der Verordnung (EG) Nr. 1493/1999 des Rates vom 17. Mai 1999 über die…
Um diese übermäßigen Kürzungen zu vermeiden, sollte daher für das Weinwirtschaftsjahr 2005/06 als Übergangsmaßnahme von der Verordnung (EG) Nr. 1227/2000…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.