Gesetze
Gesetz wird geladen …
Mit der Richtlinie 93/119/EG des Rates über den Schutz von Tieren sind die Begriffe „Schlachten/Schlachtung“ und „Töten/Tötung“ definiert worden.
Diese Verordnung dient dem Schutz von Tieren im Zusammenhang mit der Schlachtung oder Tötung, insbesondere der Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009…
Für die Hausschlachtung gelten folgende Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 entsprechend:
das Schlachten von Tieren im Rahmen der Bestimmungen des Europäischen Übereinkommens vom 10. Mai 1979 über den Schutz von Schlachttieren (BGBl. 1983 II S. 770)…
Schlachten: Töten von Huftieren, Geflügel, Hasentieren oder Zuchtlaufvögeln durch Blutentzug.
Die Richtlinie 93/119/EG des Rates vom 22. Dezember 1993 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Schlachtung oder Tötung sollte ebenfalls geändert werden,…
In den Artikeln 4 und 7 der Verordnung (EG) Nr. 1010/2006 der Kommission ist nicht festgelegt, dass die Tötung der Tiere genau wie die Schlachtung als…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.