Erwägungsgrund 1 32006R1637
Die Einführung des Euro in Slowenien am 1. Januar 2007 bedeutet, dass Kreditinstitute und Zweigstellen von Kreditinstituten, die sich in Slowenien befinden, ab diesem Zeitpunkt mindestreservepflichtig sein werden.
Die Einführung des Euro in Slowenien am 1. Januar 2007 bedeutet, dass Kreditinstitute und Zweigstellen von Kreditinstituten, die sich in Slowenien befinden, ab diesem Zeitpunkt mindestreservepflichtig sein werden.