Erwägungsgrund 7 32006R1647
Im slowenischen Umstellungsplan ist festgelegt, dass die Euro-Banknoten und -Münzen in diesem Mitgliedstaat am Tag der Einführung des Euro das gesetzliche Zahlungsmittel als seine Währung werden sollten. Folglich sollte der Termin der Euro-Einführung und der Termin der Bargeldumstellung auf den 1. Januar 2007 festgelegt werden. Auf eine „Auslaufphase“ sollte verzichtet werden.