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Im Falle der Nichtfestsetzung einer Ausfuhrerstattung gewährleisten die in den Vereinigten Staaten getroffenen Maßnahmen, dass die Erzeugnisse, bei denen für andere Bestimmungsländer eine Erstattung gewährt wurde, nicht in dieses Land eingeführt werden dürfen. Eine Ausnahme sollte ebenso für den niedrigsten Erstattungssatz für Ausfuhren in die Vereinigten Staaten vorgesehen werden. Die Erfahrung hat gezeigt, dass diese Ausnahme für die betreffenden Erzeugnisse sowohl hinsichtlich der Anwendung von Artikel 18 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 800/1999 als auch hinsichtlich der Anwendung von Artikel 4 Absätze 1 und 7 sowie Artikel 5 Absätze 1 und 3 der Verordnung (EWG) Nr. 565/80 gelten kann.
Die Nichtfestsetzung der Erstattung für Erzeugnisse, die unter die KN-Codes 0105 11 , 0105 12 , 0105 19 , 0207 (ohne die KN-Codes 0207 34 , 0207 13 91 , 0207 14…
In Anbetracht dieser Bedingungen, und damit den Wirtschaftsteilnehmern im Handel mit anderen Drittländern keine unnötigen Kosten entstehen, ist es angezeigt,…
Artikel 18 der Verordnung (EG) Nr. 800/1999 der Kommission vom 15. April 1999 über gemeinsame Durchführungsvorschriften für Ausfuhrerstattungen bei…
Im Rahmen der mit einigen Drittländern getroffenen Sonderregelungen kann der für die Ausfuhr nach diesen Ländern geltende Erstattungssatz für bestimmte…
Bei der Ausfuhr von Waren der KN-Codes 1902 11 00 und 1902 19 nach anderen Bestimmungsländern als den Vereinigten Staaten von Amerika wird die für die Ausfuhr…
Gemäß Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 800/1999 entsteht der Anspruch auf eine Ausfuhrerstattung bei der Einfuhr in ein bestimmtes Drittland, wenn für dieses…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.