Erwägungsgrund 13 32006R0166
Im Einklang mit dem Århus-Übereinkommen sollte die Öffentlichkeit Zugang zu den Informationen des Europäischen PRTR erhalten, ohne dafür ein besonderes Interesse nachweisen zu müssen, d. h. das Europäische PRTR sollte auf elektronischem Wege direkt über das Internet zugänglich sein.