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Am 28. Juli 2010 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen das Recht auf gesundheitlich unbedenkliches und sauberes Trinkwasser und eine sanitäre Grundversorgung als ein Menschenrecht anerkannt, das zum vollen Genuss des Lebens und aller Menschenrechte unverzichtbar ist. Um dieses Recht in der Union in vollem Umfang zu verwirklichen, sollten die Mitgliedstaaten den Zugang zu sauberem Wasser und zu sanitärer Grundversorgung verbessern, insbesondere durch die Verbesserung der Qualität sowohl von Oberflächengewässern als auch von Grundwasser, die bzw. das für die Trinkwasserentnahme genutzt werden, durch die Umsetzung der Richtlinie 2000/60/EG sowie durch die wirksame Umsetzung der Richtlinien (EU) 2020/2184 und (EU) 2024/3019 des Europäischen Parlaments und des Rates.