Erwägungsgrund 2 32006R1723
Die Verarbeitungsindustrie in einigen Mitgliedstaaten hat große Schwierigkeiten, sich in ausreichendem Maße mit bestimmten Fischereierzeugnissen der Gemeinschaft zu versorgen. Um dem Mangel an Grunderzeugnissen abzuhelfen, verwendet die Verarbeitungsindustrie Ersatzerzeugnisse aus Drittländern.