Art. 2 Abs. 2 32004R1920VERORDNUNG (EG) Nr. 1920/2004 DES RATES vom 25. Oktober 2004 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 992/95 zur Eröffnung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für einige Agrar- und Fischereierzeugnisse mit Ursprung in Norwegen
2004 wird das Zollkontingent mit der laufenden Nummer 09.0754 für die Zeit vom 15. Juni bis 31. Dezember mit einem Volumen von 24 800 Tonnen eröffnet.
Art. 3 32000R1362Die jährliche Menge des Zollkontingents mit der laufenden Nummer 09.1853 im Anhang dieser Verordnung wird vom 1. Juli 2001 an jedes Jahr um 500 Tonnen erhöht.
Art. 9 Abs. 3 32001R0747(3) Um die monatliche Inanspruchnahme dieses Zollkontingents auf 8 400 Tonnen Nettogewicht zu begrenzen, wird es als Hauptkontingent mit sieben monatlichen…
Art. 4 Abs. 1 32005R1986(1) Für das Kontingent von 200 Tonnen, das vom 1. Januar 2006 bis zum 31. Dezember 2006 eröffnet wird, beträgt der Zollsatz innerhalb des Kontingents 0 %.
Art. 1 Abs. 3 32007R1151VERORDNUNG (EG) Nr. 1151/2007 DES RATES vom 26. September 2007 zur übergangsweisen Eröffnung von autonomen Gemeinschaftszollkontingenten für die Einfuhr bestimmter landwirtschaftlicher Erzeugnisse mit Ursprung in der Schweiz
Im Jahr 2007 werden die in den Absätzen 1 und 2 genannten Zollkontingente für den Zeitraum vom 1. September bis zum 31. Dezember für die vollen in den Absätzen…