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Die von den Mitgliedstaaten gemäß Artikel 5 Absatz 2, Artikel 6 Absatz 2 und Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 2152/2003 unterbreiteten Vorschläge für Studien, Experimente und Demonstrationsprojekte sowie Prüfungen auf der Grundlage einer Pilotphase, im Folgenden als „Projektvorschläge“ bezeichnet, werden von der Kommission anhand der in Anhang III festgelegten Kriterien bewertet.
Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat innerhalb von zwei Jahren nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung einen Bericht über die…
Die in der nachstehenden Tabelle aufgeführten sieben Kriterien werden von der Kommission zum Zwecke der Evaluierung von Vorschlägen für Studien, Experimente und…
Unter Berücksichtigung der positiven Evaluierung der Ergebnisse der Pilotstudien kann die Kommission Durchführungsrechtsakte in Bezug auf die in Absatz 3…
Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Pilotstudien unterrichtet die Kommission das Europäische Parlament und den Rat darüber, inwieweit Statistiken über die…
Die Kommission stellt ein Programm für Pilotstudien über Abfälle aus den in Absatz 1 Buchstabe b) genannten wirtschaftlichen Tätigkeiten auf, die von den…
Die Kommission legt eine Prioritätenrangliste für die Bewilligung eines Gemeinschaftszuschusses für die Projektvorschläge fest.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.