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Die Arbeit der Evaluierungsausschüsse stützt sich auf die allgemeinen Grundsätze für Finanzhilfen gemäß Artikel 188 der Haushaltsordnung und insbesondere auf die Grundsätze der Gleichbehandlung und der Transparenz sowie auf den Grundsatz der Nichtdiskriminierung.
Die Evaluierungsausschüsse bewerten die Vorschläge anhand von Gewährungskriterien wie Relevanz der vorgeschlagenen Maßnahmen im Hinblick auf die verfolgten Ziele, Qualität der vorgeschlagenen Maßnahmen, Auswirkungen, einschließlich wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Auswirkungen, Budget und Kosteneffizienz.
Der Evaluierungsausschuss bewertet die Vorschläge auf der Grundlage der Gewährungskriterien, gegebenenfalls unter Berücksichtigung der Relevanz der…
Der Evaluierungsausschuss bewertet die Vorschläge auf der Grundlage von Zuschlagskriterien, gegebenenfalls unter Berücksichtigung der Relevanz der…
Die Vorschläge werden anhand der zuvor bekannt gegebenen Eignungs- und Zuschlagskriterien bewertet, damit festgestellt werden kann, welche Vorschläge für eine…
die Qualität der eingereichten Vorschläge vor dem Hintergrund der gesetzten Ziele und Prioritäten und der erwarteten Ergebnisse zu bewerten;
Die Kommission bewertet die Vorschläge auf der Grundlage der folgenden Kriterien für die Gewährung von Finanzhilfen:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.