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Die zuständigen Stellen gewähren Bediensteten der Kommission und ihren Bevollmächtigten Zugang zu den Orten, an denen die Maßnahmen des nationalen Programms durchgeführt werden, und zu allen Schriftstücken, die mit der technischen und finanziellen Verwaltung der Maßnahmen zu tun haben. Der Zugang von durch die Kommission bevollmächtigten Personen kann Vertraulichkeitsvereinbarungen zwischen der Kommission und der zuständigen Stelle unterworfen werden. Solche Kontrollen können während des Planungszeitraums beginnen und werden auf vertraulicher Basis durchgeführt. Die zuständigen Stellen und die für die Durchführung der Maßnahmen des nationalen Programms verantwortlichen Beteiligten gewähren der Kommission bzw. ihren Bevollmächtigten angemessene Unterstützung.
Alle gemäß dieser Verordnung geschlossenen Vereinbarungen und Verträge sehen eine Überwachung und Finanzkontrolle durch die Kommission oder einen von ihr…
Die Vereinbarungen mit den Begünstigten sehen ausdrücklich die Befugnis der Kommission und des Rechnungshofs vor, Kontrollen vor Ort und Belegkontrollen bei…
Die Kommission kann die Existenz, Relevanz und ordnungsgemäße Arbeitsweise der zuständigen Stellen gemäß den Grundsätzen eines soliden Finanzmanagements anhand…
Unbeschadet der von den teilnehmenden Ländern vorgenommenen Prüfungen können Beamte oder bevollmächtigte Vertreter der Kommission Prüfungen an Ort und Stelle…
Unbeschadet der gemäß Artikel 248 des Vertrags vom Rechnungshof in Zusammenarbeit mit den zuständigen nationalen Rechnungsprüfungsorganen oder -dienststellen…
Die Rechnungsprüfung erfolgt vertraulich. Die Kommission ergreift alle geeigneten Maßnahmen, um sicherzustellen, dass ihre bevollmächtigen Vertreter die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.