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Seit dem 1. Januar 2003 bietet die Verordnung (EG) Nr. 2152/2003 die Grundlage für die Fortsetzung und Weiterentwicklung integrierter Maßnahmen, die zuvor auf der Grundlage der Verordnung (EWG) Nr. 3528/86 des Rates vom 17. November 1986 über den Schutz des Waldes in der Gemeinschaft gegen Luftverschmutzung und der Verordnung (EWG) Nr. 2158/92 des Rates vom 23. Juli 1992 zum Schutz des Waldes in der Gemeinschaft gegen Brände durchgeführt wurden. Die Verordnung (EG) Nr. 2152/2003 bietet auch Möglichkeiten für den Umgang mit Umweltfragen, die für die Gemeinschaft in Zukunft relevant werden.
Soweit für die Durchführung der Maßnahmen gemäß Artikel 9 Absatz 5 und Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 2152/2003 erforderlich, wird der Europäischen…
Arbeits- und Umweltschutzvorschriften der Gemeinschaft, einschließlich der Richtlinie 89/391/EWG des Rates vom 12. Juni 1989 über die Durchführung von Maßnahmen…
Derzeit sind folgende Verordnungen in Kraft: Verordnung (EWG) Nr. 1696/87 der Kommission vom 10. Juni 1987 mit Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung (EWG)…
Die Bestimmungen der Verordnung (EWG) Nr. 3922/91 bezüglich des Anwendungsbereichs sollten geändert werden, um der Verordnung (EG) Nr. 1592/2002 des…
Die Auswirkungen der Luftverschmutzung auf die Wälder sollten auch in Zukunft unter Nutzung des Netzes systematisch angeordneter Beobachtungspunkte sowie des…
Zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2001 über die freiwillige Beteiligung von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.