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Für Einfuhren von Weinen mit Ursprung in Albanien in die Gemeinschaft werden Zollkontingente zum Nullzollsatz eröffnet.
Der Nullzollsatz wird angewandt, wenn die eingeführten Weine von einem Herkunftsnachweis gemäß dem Protokoll 3 zum Interimsabkommen und zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen begleitet sind.
Das Interimsabkommen und das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen sehen vor, dass Weine mit Ursprung in Albanien im Rahmen von…
ABKOMMEN zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Albanien über gegenseitige präferenzielle Handelszugeständnisse für bestimmte Weine 1. Für die…
1. Für die Einfuhr der folgenden Weine mit Ursprung in Albanien in die Gemeinschaft werden die nachstehenden Zugeständnisse gewährt: KN-Code Warenbezeichnung…
Für Einfuhren von im Anhang aufgeführten Weinen mit Ursprung in der Republik Montenegro in die Gemeinschaft werden Zollkontingente zum Nullzollsatz eröffnet.
Das Interimsabkommen und das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen sehen vor, dass Weine mit Ursprung in Montenegro im Rahmen von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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