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Das Interimsabkommen und das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen sehen vor, dass Weine mit Ursprung in Montenegro im Rahmen von Gemeinschaftszollkontingenten zu einem Nullzollsatz in die Gemeinschaft eingeführt werden können.
Das Interimsabkommen und das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen sehen vor, dass Weine mit Ursprung in Albanien im Rahmen von…
Gemäß dem Interimsabkommen und dem Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen können bestimmte Fische und Fischereierzeugnisse mit Ursprung in Montenegro im…
Für Einfuhren von im Anhang aufgeführten Weinen mit Ursprung in der Republik Montenegro in die Gemeinschaft werden Zollkontingente zum Nullzollsatz eröffnet.
Gemäß dem Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen und dem Interimsabkommen können bestimmter Fisch und bestimmte Fischereierzeugnisse mit Ursprung in…
Der Nullzollsatz wird angewandt, wenn die eingeführten Weine von einem Herkunftsnachweis gemäß dem Protokoll 3 zum Interimsabkommen und zum Stabilisierungs- und…
Waren mit Ursprung in Kroatien, die im Anhang aufgeführt sind und mit einem Ursprungsnachweis gemäß dem Ursprungsprotokoll des Interimsabkommens und des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.