Erwägungsgrund 2 32006R1742
Am 12. Juni 2006 hat der Rat ein Interimsabkommen über Handel und Handelsfragen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Republik Albanien andererseits (nachstehend „das Interimsabkommen“) geschlossen, das ein schnelles Inkrafttreten der Bestimmungen über Handel und Handelsfragen des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens vorsieht. Das Interimsabkommen wird am 1. Dezember 2006 in Kraft treten.