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Die zugelassenen Stellen stellen den Züchtern aus: — spätestens 40 Tage nach Abgabe der Samenschachteln eine Bescheinigung, die den Namen und die Anschrift des betreffenden Züchters, die Anzahl der gelieferten Samenschachteln, das Abgabedatum und das Ausstellungsdatum der Bescheinigung angibt; — spätestens 40 Tage nach Empfang der Kokons eine Bescheinigung mit Namen und Anschrift des betreffenden Züchters, der Anzahl der empfangenen Kokons, dem Eingangsdatum und dem Ausstellungsdatum der Bescheinigung.
Bei der Abgabe von Samen durch nationale Besamungsstationen ist anstelle einer Tierzuchtbescheinigung für Samen ein Samenbegleitschein beizufügen. Dieser hat…
EU-Besamungsstationen sowie EU-Embryoentnahme- und -Erzeugungseinheiten stellen Tierzuchtbescheinigungen für von ihnen gewonnene Samen, Eizellen und Embryonen…
Die Anerkennungsstelle benachrichtigt den Vermehrer von der Erteilung des Bescheides.
Lieferscheine, die die nach den Absätzen 1 bis 3 geforderten Angaben enthalten oder auf denen diese Angaben durch den Verwender des Samens eingetragen sind.
Die Aufzeichnungen nach Absatz 3 Satz 1 müssen zusätzlich Angaben über das Verwendungsdatum sowie über die Kennzeichnung des besamten Tieres enthalten, wenn das…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.