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Für Fisch und ausschließlich zu Futterzwecken bestimmte Kulturen sind bislang noch keine einzelnen Rückstandshöchstgehalte vorgeschrieben worden, und Angaben, die als Grundlage für die Festlegung entsprechender Werte dienen könnten, liegen nicht vor. Es erscheint angemessen, eine ausreichende Zeitspanne vorzusehen, um entsprechende Angaben zu erstellen bzw. einzuholen. Ein Zeitraum von drei Jahren dürfte hierzu genügen —
Die Ausnahme gemäß Absatz 5 gilt nur für Fangtätigkeiten, die die Mitgliedstaaten bereits genehmigt haben, und für Schiffe, die seit über fünf Jahren in der…
Die Aufnahme vorläufiger Rückstandshöchstgehalte gemäß Absatz 1 stützt sich auf die Stellungnahme der Behörde, Überwachungsdaten sowie eine Bewertung, deren…
Wenn die von einem Mitgliedstaat gemäß Absatz 2 übermittelten Daten auf Schätzungen für eine Art, einen Bestand oder eine Bestandsgruppe beruhen, übermittelt…
Die Angaben für jedes Kalenderjahr sind innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Bezugsjahres vorzulegen. Für Kombinationen von Fischarten und…
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind bis zum 31. Mai des auf das Bezugsjahr folgenden Jahres vorzulegen; diese Daten können vorläufige Daten sein.…
Die Bestimmung von Rückstandshöchstgehalten für Pestizide erfordert langwierige technische Überlegungen und schließt eine Bewertung der potenziellen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.