Erwägungsgrund 2 32013R0212
Diese Ergänzungen sind notwendig, um neues Obst, Gemüse und Getreide in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufzunehmen, das mittlerweile in den Mitgliedstaaten auf dem Markt ist.
Diese Ergänzungen sind notwendig, um neues Obst, Gemüse und Getreide in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufzunehmen, das mittlerweile in den Mitgliedstaaten auf dem Markt ist.