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In der Anmeldung des Einführers oder in seinem Antrag auf Erteilung der Einfuhrgenehmigung ist Folgendes anzugeben: 1. Ausführer (Name, vollständige Anschrift, Telefon-/Faxnummer, E-Mail-Adresse); 2. Einführer (Name, vollständige Anschrift, Telefon-/Faxnummer, E-Mail-Adresse und MwSt.-Nr.); 3. Genaue Bezeichnung der Waren sowie TARIC-Code(s); 4. Ursprungsland der Waren; 5. Herkunftsland; 6. Beantragte Menge in Tonnen; 7. CIF- bzw. DAF-Wert (nach der Incoterms-2000-Definition) der betroffenen Ware frei Grenze der Gemeinschaft nach TARIC-Position; 8. Datum und Nummer des Vertrags; 9. Ort, Datum und Unterschrift des Antragstellers; 10. Die folgende unterzeichnete Erklärung: „Ich, der Unterzeichnete, versichere, dass ich die Angaben wahrheitsgemäß, ordnungsgemäß und im Einklang mit den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1818/2006 der Kommission gemacht habe.“
In der Anmeldung des Einführers oder in seinem Antrag auf Erteilung der Einfuhrgenehmigung ist Folgendes anzugeben: a) Name und vollständige Anschrift des…
In der Anmeldung des Einführers oder in seinem Antrag auf Erteilung der Einfuhrgenehmigung ist Folgendes anzugeben: a) Name und vollständige Anschrift des…
In der Anmeldung des Einführers oder in seinem Antrag auf Erteilung der Einfuhrgenehmigung ist Folgendes anzugeben: a) vollständiger Name und vollständige…
Die Anmeldung oder der Antrag des Einführers zwecks Erteilung der Einfuhrgenehmigung muss mindestens die in Anhang II aufgeführten Angaben enthalten.
In der Anmeldung des Einführers oder in seinem Antrag auf Erteilung der Einfuhrgenehmigung ist Folgendes anzugeben:
Der Antrag des Einführers auf Ausstellung eines Überwachungsdokuments muss folgende Angaben enthalten: a) Name und vollständige Anschrift des Antragstellers…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.