Erwägungsgrund 2 32003R1500
Die Europäische Gemeinschaft und die Russische Föderation vereinbarten, für bestimmte Stahlerzeugnisse ein System der doppelten Kontrolle für den Zeitraum vom 13. Oktober 1997 bis zum 31. Dezember 1999 einzurichten. Dieses Abkommen in Form eines Briefwechsels wurde im Namen der Europäischen Gemeinschaft mit dem Beschluss 97/741/EG genehmigt. Das System wurde mit dem Beschluss 2000/294/EG für den Zeitraum vom 1. Januar 2000 bis 31. Dezember 2001 verlängert. Die entsprechenden Durchführungsvorschriften der Gemeinschaft wurden mit der Verordnung (EG) Nr. 2135/97, verlängert durch die Verordnung (EG) Nr. 793/2000, erlassen.