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Im Interesse einer geordneten Verwaltung empfiehlt es sich, den Mitgliedstaaten für die Einführung des mit dieser Verordnung eingerichteten Höchstmengen-Verwaltungssystems sowie auch den Marktteilnehmern für die Gewöhnung an das neue System der Einfuhrgenehmigungen genügend Zeit einzuräumen. Deshalb erscheint es angebracht, dass die Verordnung zum 1. Januar 2007 in Kraft tritt —
Diese Verordnung tritt am 1. Juni 2007 in Kraft.
Um eine gewisse Kontinuität des Handels und eine effiziente Verwaltung der Höchstmengen zu gewährleisten, sollte den Wirtschaftsbeteiligten die Möglichkeit…
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt für Einfuhrlizenzen, die ab dem am 1. Juli 2007…
Um eine gewisse Kontinuität des Handels und eine effiziente Verwaltung der Höchstmengen zu gewährleisten, sollte den Wirtschaftsbeteiligten die Möglichkeit…
In Einklang mit dem Beschluss 2007/566/EG sind die neuen Zollkontingente und die Änderungen der bestehenden Zollkontingente ab 1. September 2007 anwendbar.…
In Einklang mit dem Beschluss 2007/566/EG sind die neuen Zollkontingente ab 1. September 2007 anwendbar. Diese Verordnung sollte daher ab dem gleichen Zeitpunkt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.