Erwägungsgrund 1 32006R1818
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1050/2006 führte der Rat Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von Kaliumchlorid mit Ursprung in unter anderem Belarus ein. Angesichts der besonderen Bedingungen auf dem Kaliumchlorid-Markt wurde es als angemessen betrachtet, Maßnahmen in Form eines Mindesteinfuhrpreises („MEP“) für die Warentypen einzuführen, die unter den KN-Codes 31042050 und 31042090 (TARIC-Codes 3104205010, 3104205090 und 3104209000) eingereiht werden (nachstehend „betroffene Ware“ genannt), und zwar bis zu einer Höchstmenge, ab deren Überschreitung ein Wertzoll von 27,5 % anwendbar sein sollte.