Art. 2 32007R0337VERORDNUNG (EG, EURATOM) Nr. 337/2007 DES RATES vom 27. März 2007 zur Änderung der Erstattungstabelle für Dienstreisen der Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften nach Bulgarien und Rumänien ab dem 1. Januar 2007
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab 1. Januar 2007.
Art. 2 32008R0109VERORDNUNG (EG) Nr. 109/2008 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. Januar 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Juli 2007.
Art. 2 32007R1165VERORDNUNG (EG) Nr. 1165/2007 DER KOMMISSION vom 3. September 2007 zur Erstellung der „Prodcom-Liste“ der Industrieprodukte für 2007 gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 3924/91 des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach dem Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft. Sie gilt ab 1. Januar 2007.
Art. 2 32007R0568VERORDNUNG (EG) Nr. 568/2007 DER KOMMISSION vom 24. Mai 2007 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 996/97 zur Eröffnung und Verwaltung eines Einfuhrzollkontingents für gefrorenes Rindersaumfleisch des KN-Codes 0206 29 91
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Juli 2007.
Art. 2 32007R0636VERORDNUNG (EG) Nr. 636/2007 DER KOMMISSION vom 7. Juni 2007 zur Abweichung vom Anhang der Verordnung Nr. 79/65/EWG des Rates hinsichtlich der Gebiete Rumäniens
Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem Rechnungsjahr 2007.
Art. 2 32007R0733VERORDNUNG (EG) Nr. 733/2007 DES RATES vom 22. Februar 2007 über die Durchführung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung von Kanada zum Abschluss der Verhandlungen gemäß Artikel XXIV Absatz 6 des GATT zur Änderung und Ergänzung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. August 2007.