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Die folgenden Maßnahmen zur Umsetzung der NACE Rev. 2 werden nach dem in Artikel 7 Absatz 2 genannten Regelungsverfahren erlassen:
Entscheidungen, die bei Problemen erforderlich sind, die sich aus der Umsetzung der NACE Rev. 2 ergeben, einschließlich der Einreihung von wirtschaftlichen Tätigkeiten in bestimmte Klassen; und
technische Maßnahmen, die einen vollständig koordinierten Übergang von der NACE Rev. 1.1 zur NACE Rev. 2 sicherstellen, insbesondere hinsichtlich der Thematik von Brüchen in Zeitreihen, einschließlich doppelter Berichterstattung und der Rückrechnung von Zeitreihen.
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 6a delegierte Rechtsakte zur Änderung des Anhangs I zu erlassen, um die technischen oder wirtschaftlichen Entwicklungen zu berücksichtigen oder den Anhang auf andere Wirtschafts- und Sozialklassifikationen auszurichten.
Der Grundsatz, dass der Nutzen der Aktualisierung der NACE Rev. 2 deren Kosten überwiegen muss, und der Grundsatz, dass die zusätzlichen Kosten und Belastungen innerhalb vernünftiger Grenzen bleiben müssen, ist zu berücksichtigen.
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 6a delegierte Rechtsakte zur Änderung des Anhangs zu erlassen, um die technischen oder…
Änderung des Anhangs II und erforderlichenfalls Annahme zusätzlicher Verfahrensregeln gemäß Artikel 19 Absatz 3, um die Einhaltung der Grundsätze gemäß Artikel…
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 144 delegierte Rechtsakte zur Änderung dieser Verordnung in Bezug auf die Änderung der Anhänge II und…
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 9a in Bezug auf technische Änderungen von Anhang I zur Anpassung der Definitionen an geänderte…
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 6 delegierte Rechtsakte zur Änderung von Anhang II zu erlassen, indem die in diesem Anhang…
Anpassung der Kriterien des Artikels 23 Absatz 1, um künftigen Entwicklungen Rechnung zu tragen und eine einheitliche Anwendung dieser Richtlinie zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.