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Zur Aufstellung einer überarbeiteten statistischen Wirtschaftszweigklassifikation ist es notwendig, insbesondere die verschiedenen Verweise auf die NACE Rev. 1 anzupassen und mehrere einschlägige Instrumente zu ändern. Es ist daher notwendig, die folgenden Instrumente zu ändern: die Verordnung (EWG) Nr. 3037/90, die Verordnung (EWG) Nr. 3924/91 des Rates vom 19. Dezember 1991 zur Einführung einer Gemeinschaftserhebung über die Produktion von Gütern , die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 58/97 des Rates vom 20. Dezember 1996 über die strukturelle Unternehmensstatistik , die Verordnung (EG) Nr. 1165/98 des Rates vom 19. Mai 1998 über Konjunkturstatistiken , die Verordnung (EG) Nr. 1172/98 des Rates vom 25. Mai 1998 über die statistische Erfassung des Güterkraftverkehrs , die Verordnung (EG) Nr. 530/1999 des Rates vom 9. März 1999 zur Statistik über die Struktur der Verdienste und der Arbeitskosten , die Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2002 zur Abfallstatistik , die Verordnung (EG) Nr. 450/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Februar 2003 über den Arbeitskostenindex , die Verordnung (EG) Nr. 48/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Dezember 2003 über die Erstellung der jährlichen Statistiken der Gemeinschaft über die Stahlindustrie für die Berichtsjahre 2003-2009 , die Verordnung (EG) Nr. 808/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Gemeinschaftsstatistiken zur Informationsgesellschaft und die Verordnung (EG) Nr. 1552/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Statistik der betrieblichen Bildung .
NACE-Code Rev 2statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft „NACE Rev 2“ nach Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des…
Die Aufstellung einer überarbeiteten statistischen Wirtschaftszweigklassifikation macht es notwendig, insbesondere die verschiedenen Verweise auf die NACE Rev.…
Vor der Umstellung auf die NACE Rev. 2 müssen mehrere Instrumente der Gemeinschaft nach den auf sie anzuwendenden besonderen Verfahren geändert werden, und zwar…
Die überarbeitete statistische Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 (im Folgenden als „NACE Rev. 2“ bezeichnet) wurde durch die Verordnung (EG) Nr.…
Mit der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates wurde die statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (im Folgenden als „NACE…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 wird zu diesem Zweck eine überarbeitete statistische Systematik der Wirtschaftszweige, die so genannte NACE Revision 2 (im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.