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Vor der Umstellung auf die NACE Rev. 2 müssen mehrere Instrumente der Gemeinschaft nach den auf sie anzuwendenden besonderen Verfahren geändert werden, und zwar die Verordnung (EG) Nr. 2223/96 des Rates vom 25. Juni 1996 zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der Europäischen Gemeinschaft , die Verordnung (EG) Nr. 138/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Dezember 2003 zur Landwirtschaftlichen Gesamtrechnung in der Gemeinschaft sowie die Verordnung (EG) Nr. 184/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Januar 2005 betreffend die gemeinschaftliche Statistik der Zahlungsbilanz, des internationalen Dienstleistungsverkehrs und der Direktinvestitionen .
NACE-Code Rev 2statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft „NACE Rev 2“ nach Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des…
Statistiken der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2223/96;
Die überarbeitete statistische Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 (im Folgenden als „NACE Rev. 2“ bezeichnet) wurde durch die Verordnung (EG) Nr.…
Zur Aufstellung einer überarbeiteten statistischen Wirtschaftszweigklassifikation ist es notwendig, insbesondere die verschiedenen Verweise auf die NACE Rev. 1…
Die Aufstellung einer überarbeiteten statistischen Wirtschaftszweigklassifikation macht es notwendig, insbesondere die verschiedenen Verweise auf die NACE Rev.…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 wird zu diesem Zweck eine überarbeitete statistische Systematik der Wirtschaftszweige, die so genannte NACE Revision 2 (im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.