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Die Aufstellung einer überarbeiteten gemeinsamen statistischen Klassifikation der Wirtschaftszweige verpflichtet die Mitgliedstaaten nicht zur Erhebung, Veröffentlichung oder Bereitstellung von Daten. Nur wenn die von den Mitgliedstaaten verwendeten Wirtschaftszweigklassifikationen mit der Gemeinschaftsklassifikation verknüpft sind, ist es möglich, integrierte Informationen so zuverlässig, schnell, flexibel und so tief gegliedert bereit zu stellen, wie es für die Steuerung des Binnenmarktes erforderlich ist.
Die Aufstellung einer gemeinsamen statistischen Güterklassifikation in Verbindung mit den Wirtschaftszweigen verpflichtet die Mitgliedstaaten per se nicht zur…
Der Binnenmarkt bedarf für sein Funktionieren statistischer Normen, die für die Erhebung, Übermittlung und Veröffentlichung nationaler und gemeinschaftlicher…
Die Mitgliedstaaten sollten in die Lage versetzt werden, zur Berücksichtigung nationaler Bedürfnisse in ihren nationalen Klassifikationen zusätzliche Kategorien…
Für die internationale Vergleichbarkeit von Wirtschaftsstatistiken ist es erforderlich, dass die Mitgliedstaaten und die Gemeinschaftsorgane…
Die Unterschiede der in den einzelnen Mitgliedstaaten verfügbaren Informationen erschweren den Vergleich, und die Erfassung statistischer Daten sollte für die…
Die Funktionsfähigkeit des Binnenmarktes der Gemeinschaft setzt statistische Normen für die Sammlung, Übermittlung und Veröffentlichung nationaler und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.