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Die Mitgliedstaaten sollten die Möglichkeit haben, weiterhin nationale Vorschriften über Flug- und Dienstzeitbegrenzungen sowie Ruhezeiten für Besatzungsmitglieder anzuwenden, sofern die in diesen nationalen Vorschriften festgelegten Grenzwerte unter den Höchstgrenzen und über den Mindestgrenzen liegen, die in Anhang III Abschnitt Q festgelegt sind.
Ein Mitgliedstaat kann für Beförderungen im Straßenverkehr, die vollständig in seinem Hoheitsgebiet durchgeführt werden, längere Mindestfahrtunterbrechungen und…
Die Mitgliedstaaten sollten die Möglichkeit haben, weiterhin nationale Vorschriften über Flug- und Dienstzeitbegrenzungen sowie Ruhezeiten für…
In genau festgelegten Fällen sollten die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, nationale Vorschriften über Flug- und Dienstzeitbegrenzungen sowie Ruhezeiten zu…
Die vorliegende Verordnung, insbesondere die Vorschriften über Flug- und Dienstzeitbegrenzungen sowie Ruhezeiten des Anhangs III Abschnitt Q, trägt den…
Ziel dieser Verordnung ist es, harmonisierte Sicherheitsstandards auf höchstem Niveau vorzusehen, einschließlich im Bereich von Flug- und Dienstzeitbegrenzungen…
Den Luftfahrtunternehmern sollte ausreichende Flexibilität eingeräumt werden, damit sie auf unvorhergesehene dringende betriebliche Umstände oder zeitlich…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.