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Die Joint Aviation Authorities (JAA) haben eine Reihe harmonisierter Vorschriften für den gewerblichen Luftverkehr mit Flächenflugzeugen verabschiedet, die so genannten Joint Aviation Requirements for Commercial Air Transportation (Aeroplanes) (JAR-OPS 1) in der geänderten Fassung. In diesen Vorschriften (Änderung 8 vom 1. Januar 2005) ist ein Mindestniveau an Sicherheitsanforderungen festgelegt; sie bilden daher eine gute Grundlage für gemeinschaftliche Rechtsvorschriften für den Betrieb von Flugzeugen. Im Hinblick auf die Konformität mit den gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften und der Gemeinschaftspolitik mussten Änderungen an den JAR-OPS 1 vorgenommen werden, wobei ihre vielfältigen wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen zu berücksichtigen waren. Dieser neue Text kann nicht durch einen einfachen Verweis auf die JAR-OPS 1 in der Verordnung (EWG) Nr. 3922/91 in das Gemeinschaftsrecht aufgenommen werden. Daher sollte ein neuer Anhang in die Verordnung eingefügt werden, in dem die gemeinsamen Vorschriften enthalten sind.
bei Hubschraubern, die zur gewerbsmäßigen Beförderung von Personen und Sachen eingesetzt werden, nach den Bestimmungen der JAR-OPS 3.175ff. der Joint Aviation…
bei Flugzeugen, die zur gewerbsmäßigen Beförderung von Personen und Sachen eingesetzt werden, nach den §§ 3, 3a, 14, 25 und 55 sowie nach den Bestimmungen des…
Anhang III der Verordnung (EWG) Nr. 3922/91 mit gemeinsamen technischen Vorschriften und Verwaltungsverfahren für den gewerblichen Luftverkehr mit…
Anhang III der Verordnung (EWG) Nr. 3922/91 stützt sich auf eine Reihe von der Arbeitsgemeinschaft europäischer Luftfahrtverwaltungen (Joint Aviation…
Die JAR-OPS 1 wurden am 1. Januar 2005 (Änderungen 9 bis 12) zur Verbesserung der darin enthaltenen Sicherheitsanforderungen geändert. Die neuen Anforderungen…
EU-OPS 1 (Anhang III der Verordnung (EWG) Nr. 3922/91 des Rates vom 16. Dezember 1991 zur Harmonisierung der technischen Vorschriften und der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.