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Anhang III der Verordnung (EWG) Nr. 3922/91 mit gemeinsamen technischen Vorschriften und Verwaltungsverfahren für den gewerblichen Luftverkehr mit Flächenflugzeugen stützt sich auf eine Reihe von der Arbeitsgemeinschaft europäischer Luftfahrtverwaltungen (Joint Aviation Authorities, JAA) verabschiedeter harmonisierter Vorschriften, die Joint Aviation Requirements for Commercial Air Transportation (Aeroplanes) (JAR-OPS 1) in der geänderten Fassung vom 1. Januar 2005 (Änderung 8).
bei Flugzeugen, die zur gewerbsmäßigen Beförderung von Personen und Sachen eingesetzt werden, nach den §§ 3, 3a, 14, 25 und 55 sowie nach den Bestimmungen des…
bei Flugzeugen, die zur gewerbsmäßigen Beförderung von Personen und Sachen eingesetzt werden, nach Anhang III der Verordnung (EWG) Nr. 3922/91 des Rates vom 16.…
Anhang III der Verordnung (EWG) Nr. 3922/91 stützt sich auf eine Reihe von der Arbeitsgemeinschaft europäischer Luftfahrtverwaltungen (Joint Aviation…
Die Joint Aviation Authorities (JAA) haben eine Reihe harmonisierter Vorschriften für den gewerblichen Luftverkehr mit Flächenflugzeugen verabschiedet, die so…
Die Verordnung (EWG) Nr. 3922/91 sieht in Anhang III gemeinsame technische Vorschriften und Verwaltungsverfahren für die gewerbsmäßige Beförderung in Flugzeugen…
EU-OPS 1 (Anhang III der Verordnung (EWG) Nr. 3922/91 des Rates vom 16. Dezember 1991 zur Harmonisierung der technischen Vorschriften und der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.