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Die Bestimmungen der Verordnung (EWG) Nr. 3922/91 über das Ausschussverfahren sollten dahin gehend angepasst werden, dass dem Beschluss 1999/468/EG des Rates vom 28. Juni 1999 zur Festlegung der Modalitäten für die Ausübung der der Kommission übertragenen Durchführungsbefugnisse Rechnung getragen wird.
Die zur Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 3922/91 erforderlichen Maßnahmen sollten gemäß dem Beschluss 1999/468/EG des Rates vom 28. Juni 1999 zur…
Die zur Durchführung der Richtlinien 89/665/EWG und 92/13/EWG erforderlichen Maßnahmen sollten gemäß dem Beschluss 1999/468/EG des Rates vom 28. Juni 1999 zur…
Die zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 erforderlichen Maßnahmen sollten gemäß dem Beschluss 1999/468/EG des Rates vom 28. Juni 1999 zur…
Die zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1901/2006 erforderlichen Maßnahmen sollten gemäß dem Beschluss 1999/468/EG des Rates vom 28. Juni 1999 zur…
In der Richtlinie 91/675/EWG des Rates ist festgelegt, dass bestimmte Maßnahmen gemäß dem Beschluss 1999/468/EG des Rates vom 28. Juni 1999 zur Festlegung der…
Die zur Durchführung dieses Beschlusses erforderlichen Maßnahmen sollten gemäß dem Beschluss 1999/468/EG des Rates vom 28. Juni 1999 zur Festlegung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.