Art. 3b 31989L0665
Ausschussverfahren
(1)
Die Kommission wird von dem Beratenden Ausschuss für öffentliche Aufträge (nachstehend Ausschuss genannt) unterstützt, der mit Artikel 1 des Beschlusses 71/306/EWG des Rates vom 26. Juli 1971 ABl. L 185 vom 16.8.1971, S. 15 . Geändert durch den Beschluss 77/63/EWG (ABl. L 13 vom 15.1.1977, S. 15 ). eingesetzt wurde.
(2)
Wird auf diesen Absatz Bezug genommen, so gelten die Artikel 3 und 7 des Beschlusses 1999/468/EG des Rates vom 28. Juni 1999 zur Festlegung der Modalitäten für die Ausübung der der Kommission übertragenen DurchführungsbefugnisseABl. L 184 vom 17.7.1999, S. 23 . Geändert durch den Beschluss 2006/512/EG (ABl. L 200 vom 22.7.2006, S. 11 ). unter Beachtung von dessen Artikel 8.