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Ziel dieser Verordnung ist es, harmonisierte Sicherheitsstandards auf höchstem Niveau vorzusehen, einschließlich im Bereich von Flug- und Dienstzeitbegrenzungen sowie Ruhezeiten. In einigen Mitgliedstaaten bestehen Tarifverträge und/oder Rechtsvorschriften, in denen bessere Bedingungen bezüglich Flug- und Dienstzeitbegrenzungen und bezüglich Arbeitsbedingungen für Flugbegleiter festgeschrieben sind. Nichts in dieser Verordnung sollte als eine Einschränkung der Möglichkeit des Abschlusses oder der Beibehaltung solcher Tarifverträge ausgelegt werden. Die Mitgliedstaaten können ihre Rechtsvorschriften, die günstigere Bestimmungen enthalten, als in dieser Verordnung festgelegt, beibehalten.
Diese Verordnung bezweckt die Festlegung von Mindestversicherungsanforderungen für Luftfahrtunternehmen und Luftfahrzeugbetreiber in Bezug auf Fluggäste,…
In genau festgelegten Fällen sollten die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, nationale Vorschriften über Flug- und Dienstzeitbegrenzungen sowie Ruhezeiten zu…
Die vorliegende Verordnung, insbesondere die Vorschriften über Flug- und Dienstzeitbegrenzungen sowie Ruhezeiten des Anhangs III Abschnitt Q, trägt den…
Die Mitgliedstaaten sollten die Möglichkeit haben, weiterhin nationale Vorschriften über Flug- und Dienstzeitbegrenzungen sowie Ruhezeiten für…
Diese Verordnung ist Teil eines Rechtsetzungsprozesses mit dem Ziel eines effizienten und kohärenten Vorgehens zur Verbesserung der Sicherheit im Luftverkehr in…
Im Geltungsbereich der Rahmenverordnung betrifft die vorliegende Verordnung die Erbringung von Flugsicherungsdiensten im einheitlichen europäischen Luftraum.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.